Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung, d.h. die Frage, ob ein Gesellschafter - Geschäftsführer einer GmbH oder ein mitarbeitender Famlienangehöriger als abhängig Beschäftigter oder selbstständig Tätiger anzusehen ist, kann nicht immer leicht geprüft werden und bereitet daher in der Praxis bzw. den beauftragten Steuerberatern, aber auch den Sozialversicherungsträgern zum Teil erhebliche Schwierigkeiten. Probleme können insbesondere auftreten, wenn die GmbH als Arbeitgeber für Ihren Geschäftsführer, der gleichzeitig Gesellschafter ist - ohne Statusprüfung durch einen Sozialversicherungsträger - Sozialversicherungsbeiträge zahlt da dies keinen Anspruch auf Leistungen begründen z.B. Arbeitslosengeld, Verlust der Erwerbstätigkeit.
Um diese unbefriedigende Rechtslage zu verbessern, hat der Gesetzgeber zum 01.01.2005 ein Statusfeststellungsverfahren eingeführt. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird im wesentlichen geprüft, ob bei Ihnen die Unternehmereigenschaften überwiegen oder der Charakter einer Unternehmerstellung vorliegt. Auch deshalb empfehlen wir die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens.
Wir stellen uns als ein Unternehmen vor, dass bundesweit tätig ist. Mit unseren Mitarbeitern betreuen wir ein breitgefächertes Klientel, das von mittelständischen Unternehmen bis hin zu Selbstständigen und Freiberuflern reicht. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Beratung im Bereich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung und deren Teilgebieten für Gesellschafter, Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige. Wir arbeiten hierbei mit langjährig auf Sozialversicherungsclearing spezialisierten Experten und Verfahrensfinanzierern zusammen.